Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
Beschreibung
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen - wie z. B. Straßenbauprojekte - ist der Verursacher zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder zu Ersatzzahlungen verpflichtet.
Die "Ökokonten"-Regelungen sind Bestandteil des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Prinzip der Ökokontenregelung ist, dass
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass bereits im Vorgriff auf Investitionen vorgenommen und später als Kompensation anerkannt werden,
- Investoren, die selbst keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Angriff nehmen, die Finanzierung von Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht sind, übernehmen und
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht in räumlich funktiollem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen müssen, es sei denn, dass spezielle Regelungen zum Artenschutz, zum Biotopschutz oder zur Kohärenzsicherung (wenn EU-rechtlich geschützte Gebiete betroffen sind) zu beachten sind.
Die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten führen das Ökokonto. Sie prüfen, bestätigen und registrieren Maßnahmen zum Ökokonto und führen ein Verzeichnis, in dem die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzten Flächen sowie die Flächen, auf denen Maßnahmen für ein Ökokonto erbracht wurden, erfasst werden.
Rückwirkend werden keine Maßnahmen anerkannt.
Anbieter von Maßnahmen können sich in dem Ökokonto registrieren lassen. Sie werden mit so genannten Nachfragern -also Investoren, die keine eigenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen- zusammen gebracht.
Die Fachbehörde für Naturschutz, das Landesamt für Umweltschutz, führt ein Gesamtverzeichnis dieser Flächen für das Land Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landkreise/kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Stadtentwicklung (061)
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Stadtentwicklung gehören:
- Wirtschaftsförderung
- Bebauungspläne
- Bauvorschriften (örtliche) zur Gestaltung in Bebauungsplänen
- Dorferneuerung
- Erhaltungssatzung
- Flächennutzungsplan
- Grünordnungspläne
- Landschaftsplan
- Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
- Planungsrechtliche Beratungen in Bebauungsplangebieten
- Raumordnungspläne (Mitarbeit)
- Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Mitarbeit)
- sonstige städtebauliche Satzungen (Klarstellungs- und Abrundungssatzungen)
- Stadtentwicklungsplanung
- Städtebauliche Konzepte
- Städtebauliche Verträge
- Städtebauliche Wettbewerbe
- Stadtkartenwerk
- Umweltbericht
- Verkehrsentwicklungsplan
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne
Adresse
Hausanschrift
Köthen, Bärteichpromenade
Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtentwicklung@koethen-stadt.de
Telefon Festnetz: 03496 425-432
Telefon Festnetz: 03496 425-433
Telefon Festnetz: 03496 425-434
Telefon Festnetz: 03946 425-439
Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz
Adresse
Hausanschrift
Köthen, Landkreisverwaltung
Bus: Köthen, Landkreisverwaltung
Köthen, Landkreisverwaltung
Regionalbahn: Köthen, Landkreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03496 60-1313
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesamtverzeichnis ist über die Hompage des Landesamtes für Umweltschutz einsehbar.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme, Naturschutz