Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
Beschreibung
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen - wie z. B. Straßenbauprojekte - ist der Verursacher zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder zu Ersatzzahlungen verpflichtet.
Die "Ökokonten"-Regelungen sind Bestandteil des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Prinzip der Ökokontenregelung ist, dass
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass bereits im Vorgriff auf Investitionen vorgenommen und später als Kompensation anerkannt werden,
- Investoren, die selbst keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Angriff nehmen, die Finanzierung von Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht sind, übernehmen und
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht in räumlich funktiollem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen müssen, es sei denn, dass spezielle Regelungen zum Artenschutz, zum Biotopschutz oder zur Kohärenzsicherung (wenn EU-rechtlich geschützte Gebiete betroffen sind) zu beachten sind.
Die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten führen das Ökokonto. Sie prüfen, bestätigen und registrieren Maßnahmen zum Ökokonto und führen ein Verzeichnis, in dem die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzten Flächen sowie die Flächen, auf denen Maßnahmen für ein Ökokonto erbracht wurden, erfasst werden.
Rückwirkend werden keine Maßnahmen anerkannt.
Anbieter von Maßnahmen können sich in dem Ökokonto registrieren lassen. Sie werden mit so genannten Nachfragern -also Investoren, die keine eigenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen- zusammen gebracht.
Die Fachbehörde für Naturschutz, das Landesamt für Umweltschutz, führt ein Gesamtverzeichnis dieser Flächen für das Land Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landkreise/kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Sachgebiet Naturschutz/ Forsten
Adresse
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hinter dem Gebäude - Einfahrt neben der Schwimmhalle
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bus Salzwedel Schwimmhalle
- Haltestelle: Bus Salzwedel Kaufland
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30-11:30 Uhr Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr Fr. 08:30-11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03901 840-7201
Kontaktperson
Joachim Funke (Sachgebietsleiter Naturschutz)
Weitere Informationen
Stichwörter
Forstamt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesamtverzeichnis ist über die Hompage des Landesamtes für Umweltschutz einsehbar.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Ausgleichsmaßnahme, Naturschutz, Ersatzmaßnahme