Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet.

    Einer Baugenehmigung bedarf es nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt unter anderem nicht für Werbeanlagen, soweit sie einer Zulassung nach Straßen- oder Straßenverkehrsrecht bedürfen. Es ist demnach zu prüfen, ob es sich bei der Werbeanlage um eine bauliche Anlage handelt, die straßenverkehrs- oder straßenrechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Erst wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, käme eine bauordnungsrechtliche Genehmigung in Frage. Die Zielrichtung der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen ist dabei unterschiedlich. Das Straßenverkehrsrecht hat unmittelbar den Schutz des Verkehrs zum Inhalt. Die straßenrechtlichen Anbauvorschriften dienen dem besonderen Schutzbedürfnis der Straße in ihrer Funktion als Verkehrsweg. Die Vorschriften der Landesbauordnung regeln die Belange der Bodennutzung bzw. baulich technische Anforderungen an die Anlage. Erforderlich ist, dass allen Belangen Rechnung getragen wird.

    Der Träger der Straßenbaulast hat die Straße der Öffentlichkeit als Verkehrsweg in tauglichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Dies hängt auch von den baulichen Verhältnissen im Nachbarbereich der Straße ab. Störend wirkt unter anderem jede (gewollte) Ablenkung des fließenden Verkehrs durch bauliche Anlagen, insbesondere Werbung, auf Nachbargrundstücken. Zu prüfen ist, ob die beabsichtigte Werbung innerhalb oder außerhalb einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße installiert werden soll. Innerhalb solcher Ortsdurchfahrten ist wegen unterschiedlicher rechtlicher Voraussetzungen wiederum die Unterscheidung zwischen Erschließungs- oder Verknüpfungsbereichen einer Ortsdurchfahrt wichtig. Bauliche Anlagen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten längs der Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen (Erschließungsbereich) in einer Entfernung bis zu 40 Metern bedürfen der Zustimmung der zuständigen unten angegeben Straßenbaubehörde.

    Zu guter Letzt kann neben all diesem noch beachtlich sein, dass eine Werbeanlage auch unter die Vorschriften der Sondernutzung fallen kann, für die eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Weil für den Bürger die Rechtslage nicht leicht zu durchschauen ist und zudem eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden zuständig wäre, hat das Land Sachsen-Anhalt ein unkompliziertes Verfahren entwickelt. Alle mit der Errichtung einer Werbeanlage relevanten Antragsformalitäten können in den Fällen, in denen straßenrechtliche Anbauverbote oder –beschränkungen bestehen oder bei denen ggf. eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich wird, bei folgenden Straßenbaubehörden schriftlich formlos beantragt werden:

    • bei Gemeindestraßen über die jeweilige Gemeinde
    • bei Kreisstraßen über den jeweiligen Landkreis
    • bei Landesstraßen über die für den Bereich zuständige Niederlassung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird). Die Anschriften lauten:

      Zentrale
      Hasselbachstraße 6
      39104 Magdegurg

      Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Nord
      Sachsenstraße 11a
      39576 Stendal

      Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich West
      Rabahne 4
      38820 Halberstadt

      Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Mitte
      Tessenowstraße 12
      39114 Magdeburg

      Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost
      Gropiusallee 1
      06846 Dessau-Roßlau

      Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Süd
      An der Fliederwegkaserne 21
      06130 Halle (Saale)

    In den übrigen Fällen wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie eine Außenwerbung anbringen oder wesentlich verändern wollen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Elsteraue - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    06729 Elsteraue

    Behindertenparkplatz: Am Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Am Hintereingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Gegenüber Verwaltungsgebäude (Parkplatz)

    Bus: 844

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit wird das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Elsteraue auch in diesem Jahr einmal im Quartal zusätzliche Öffnungszeiten am Samstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr anbieten. Geöffnet ist das Einwohnermeldeamt demnach an folgenden Samstagen: - 16.03.2024 - 08.06.2024 - 24.08.2024 - 16.11.2024

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03441 226-164

    Fax: 03441 226-123

    E-Mail: info@gemeinde-elsteraue.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlrampe nur am Hintereingang

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2011 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Burgenlandkreis - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1151

    06601 Naumburg (Saale)

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 6

    06667 Weißenfels

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr Nebra und Zeitz Dienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03443 372-156

    Telefon Festnetz: 03443 372-155

    E-Mail: bauordnungsamt@blk.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.04.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Außenwerbeanlagen, Werbung, Plakatwerbung, Werbeanlagen, QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)