Auflassung abgeben
Beschreibung
Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben. Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
Ansprechpartner
SG Gebäudemanagement
Adresse
Postanschrift
Postfach 12
06676 Hohenmölsen
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Busbahnhof Hohenmölsen
Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801
Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit, Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr Sonderöffnungszeiten Bürgerbüro: jeden ersten Sonnabend im Monat: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
SG Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: ja
Busbahnhof Hohenmölsen
Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801
Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 12
06676 Hohenmölsen
Öffnungszeiten
Montag: 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit, Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr Sonderöffnungszeiten Bürgerbüro: jeden ersten Sonnabend im Monat: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034441 42-127(SB Bauverwaltung)
Telefon Festnetz: 034441 42-133(Allgemeine Angelegenheiten der Bauverwaltung, Straßenbeleuchtung)
Fax: 034441 42-126
E-Mail: Iser@stadt-hohenmoelsen.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt