Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Bodenschutzbehörden (i.d.R. die Umweltämter) der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
Beschreibung
Untere Abfallbehörde
- Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und nachgeordneter Regelungen
- Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde
- Überwachung von Deponien DK 0 und I
- Überwachung von Entsorgungsanlagen für Altfahrzeuge nach AltfahrzeugV
- Überwachung von Erzeugern, Beförderern, Händlern und Maklern gefährlicher Abfälle
- Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Anzeigen zur landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm nach AbfKlärV und von Bioabfällen nach BioAbfV
- Entgegennahme von Anzeigen für gemeinnützliche und gewerbliche Sammlungen (§ 17 und 18 KrWG)
- Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Anzeigen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen (§ 53 KrWG)
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen sowie Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
- Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Errichtung und Betrieb von Deponien der DK 0 und I
- Anordnung und Vollzug von abfallrechtlichen Festlegungen zu Genehmigungen nach dem BImSchG, zu Baugenehmigungen und Abrissanzeigen, zur Entsorgung von Bauabfällen, Baggergut, Erdstoffen
- Entgegennahme von Anzeigen zur und Veranlassung der Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen
- Ahndung rechtswidriger bzw. umweltgefährdender Abfallablagerungen
- Umsetzung der Verbrennungsverordnung für Gartenabfälle
Untere Bodenschutzbehörde
- Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und nachgeordneter Regelungen
- Bodenschutz; Gefahrenerkundung, -abwehr aus Altlasten und Kontrolle
- Altlastensanierung
- Altlastenauskunft aus dem Altlastenkataster
- Koordination von Maßnahmen zu Altlasten mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung
- Prüfung des Altlastverdachts im Rahmen von Genehmigungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gerald Redlich
Telefon Festnetz: 03491 806-2920
Herr Tim König
Telefon Festnetz: 03491 806-2942
Frau Katja Klemm
Telefon Festnetz: 03491 806-2941
Frau Lisa Lehmann
Telefon Festnetz: 03491 806-2943
Herr Thomas Olitzsch
Telefon Festnetz: 03491 806-2945
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Altlastenkataster, Altlasteninformationssystem, Auskunft über Verdachtsflächen, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Auskunft über Altlasten, Bodenschutzkataster, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Auskunft über Altablagerungen