Ausgleichsleistungen für politische Opfer der DDR beantragen
Beschreibung
Mit dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) wird Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR und mit dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) den im Berufsleben politisch Verfolgten ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag nach dem VwRehaG und BerRehaG
Anlage BerRehaG (S) - Angaben zum Antrag auf berufliche Rehabilitierung für verfolgte Schüler
Anlage BerRehaG - Angaben zum Antrag auf berufliche Rehabilitierung
Anlage VwRehaG - Angaben zum Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Antrag von Hinerbliebenen auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung nach dem BerRehaG
Antrag von Erben/Hinterbliebenen auf Aufhebung oder Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit nach dem VwRehaG
Antrag zur Anrechnung und/oder Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für politische Haftopfer nach § 11a BerRehaG
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen hilfreich sein zur Nachweislegung der erlittenen politischen Verfolgungsmaßnahme. Dies kann nur im Verfahren konkret geklärt werden (z.B. SV-Ausweis bei beruflichen Benachteiligungen, Grundbuchauszüge bei Vermögensschäden, ärztliche Unterlagen bei Gesundheitsschäden).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Betroffene, die selbst das DDR-Regime (oder NS-Regime) mitgetragen haben, z.B. in leitenden Positionen oder als Informeller Mitarbeiter, sind in der Regel von der Rehabilitierung ausgeschlossen.
Weitere Information erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
SED-Unrechtsbereinigung, Rehabilitierung, berufliche Rehabilitierung, verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, politisch Verfolgte, Rehabilitierungsbescheinigung