Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung lange Beförderungen (> 8 Stunden)

    Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte für lange Beförderungen (länger als 8 Stunden) beantragen

    Wenn Sie als Transportunternehmen Tiere länger als 8 Stunden transportieren möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten gelten die Vorgaben der EU-Transportverordnung und der Tierschutz-Transportverordnung. Unternehmen, die Tiere über 8 Stunden transportieren wollen, benötigen eine gesonderte Zulassung. Neben den Voraussetzungen, die auch für Transporte bis 8 Stunden gelten, benötigen die Unternehmen weitere Nachweise, z.B. einen Befähigungsnachweis für die Fahrer und Betreuer oder einen Notfallplan für dringende Fälle. Diese Erfordernisse können auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ("Nebenerwerbslandwirte") gelten.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument,
    • Gewerbeanmeldung,
    • Gültige nationale Erlaubnis gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz (EULizenz) nach Verordnung (EG) 1072/2009.
    • Die Anforderungen für einen Transport bis 8 Stunden müssen erfüllt sein
    • Gültige Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer gemäß Artikel 12 Absatz 2 für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen
    • Gültige Zulassungsnachweise gemäß Art. 18 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005 für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen
    • Einzelheiten zu den Verfahren, nach denen Transportunternehmer die Bewegungen der ihrer Verantwortung unterstehenden Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen, sowie ständigen Kontakt mit den auf langen Beförderungen eingesetzten Fahrern halten können;
    • Nachweis des Einsatzes von Navigationssystemen bei dem Transport von Equiden, ausgenommen sind registrierte Equiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen und Hausschweinen (ab 01.01.2007 bei zum ersten Mal eingesetzten Straßentransportmitteln, ab 01.01.2009 bei sämtlichen Straßentransportmitteln)
    • Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
    • Führungszeugnis (Belegart O)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Voraussetzungen

    • Das antragstellende Unternehmen muss in einem Mitgliedsstaat ansässig sein bzw. wenn es sich um ein antragstellendes Unternehmen aus einem Drittland handelt, muss es eine vertretende Person in dem Mitgliedsstaat haben.
    • Das antragstellende Unternehmen muss über ausreichend geschultes Personal, d. h. Personal mit Befähigungsnachweisen gemäß Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung, sowie ausreichende und angemessene Ausrüstung verfügen, um die Transporte durchführen zu können
    • Die antragstellende Person oder Ihre stellvertretende Person dürfen während eines Zeitraumes von 3 Jahren vor der Antragstellung keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Antragsformular aus und versichern ihre Zuverlässigkeit
    • Sie fügen die entsprechenden Nachweise bei
    • Die zuständige Stelle prüft ihre Angaben und Nachweise, ggf. wird ein Vor-Ort-Termin notwendig

    Anschließend wird die Zulassung erteilt

    Fristen

    Vor Beginn der Tätigkeit muss die Zulassung vorliegen. Die Zulassung ist auf max. fünf Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2025

    Technisch geändert am 11.03.2025

    Stichwörter

    Lange Beförderung, Zulassung für Tiertransporte lange Beförderung, Transportunternehmen für Tiere, Tiertransporte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020