Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung

    Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren beantragen

    Wenn Sie Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren einsetzen möchten, müssen Sie die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung für den Transport von Tieren sowohl durch die Kfz-Behörde als auch von den zuständigen Veterinärämtern. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder bei Zucht- und Nutztieren die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution
    • Angaben über das Transportmittel
    • Fahrzeugschein
    • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels (oder DEKRA usw.)
    • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems (oder DEKRA usw.)
    • Datennachweis des Navigationssystems
    • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertretung bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
    • Ggf. bisheriger Zulassungsnachweis
    • Ausweisdokument
    • Bitte erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Wenn Sie gewerblich Tiertransporte mit einer Dauer über 8 Stunden durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn die Zulassung der eingesetzten Transportmittel gemäß EU-Tierschutztransportverordnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben, werden diese sowie das Straßenfahrzeug von der zuständigen Stelle geprüft. Bei Einhaltung aller erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie ihre Zulassung.

    Fristen

    Sie dürfen das Transportmittel erst nach Erhalt der Zulassung einsetzen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2025

    Technisch geändert am 11.03.2025

    Stichwörter

    Beförderung von Tieren, Artikel 11- /Typ 2-Zulassung, Tiertransporte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020