Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild beantragen
Wenn Sie eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild. Sie dürfen mit der Zucht oder der Haltung erst nach der Erteilung der Erlaubnis beginnen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Ansprechpartner
Für Südliches Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Fristen
Keine
Kosten
Richtet sich nach den Verwaltungsgebühren des jeweiligen Bundeslandes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2025
Stichwörter
Zucht von Wirbeltieren, Gewerbsmäßige Tierzucht, Tierhaltung, Gewerbsmäßige Tierhaltung, Haltung von Wirbeltieren, Tierzucht