Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs Erteilung

    Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebs beantragen

    Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Näheres erfahren Sie hier. 

    Beschreibung

    Die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes sind in der Regel erfüllt, wenn mehr als ein Tier regelmäßig gegen Entgelt für Reit- und Fahrzwecke bereitgestellt wird. Dies trifft auch auf Reitvereine zu, die nicht nur für ihre Mitglieder, sondern darüber hinaus regelmäßig für Dritte Pferde gegen Entgelt bereithalten. Auch das Anbieten von Ponyreiten, Ausritten, Wanderritten, Kutschfahrten, Planwagenfahrten und auch das therapeutische Reiten bedürfen einer Erlaubnis.  

    Ansprechpartner

    Für Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument 
    • Führungszeugnis 
    • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
    • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

    Voraussetzungen

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

    Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
    • Widerspruch (je nach Landesrecht) 

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2025

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Fahrverein, Reitverein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020