• Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren Erteilung

Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren beantragen

Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Wirbeltieren benötigen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Näheres erfahren Sie hier.  

Beschreibung

Wenn Sie Handel mit Tieren betreiben möchten, benötigen Sie nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird nur erteilt, wenn geeignete Räumlichkeiten zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere vorhanden sind. Darüber hinaus muss das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde verfügen. 

Die gewerbliche Zucht von Wirbeltieren, zum Beispiel von Hunden und Katzen oder Reptilien, bedarf ebenfalls einer solchen Erlaubnis. Die Sachkunde wird anhand der vorgewiesenen Qualifikationen überprüft, etwa über: 

  • Eine geeignete Berufsausbildung 
  • Sachkundenachweise anerkannter Einrichtungen 
  • mehrjährige berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit im Umgang mit den beantragten Tierarten 

sowie gegebenenfalls durch ein Fachgespräch 

Ansprechpartner

Für Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit erbringen. Die Erlaubnis und die Auflagen werden auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie müssen nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Die Behörde geht davon aus, dass Sie zuverlässig sind, wenn Sie der Behörde bekannt sind und keine Gründe vorliegen, die zu Zweifeln an Ihrer Zuverlässigkeit im Hinblick auf den Tierschutz Anlass geben. In der Regel wird zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von der Behörde die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)  

Fristen

Keine

Kosten

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2025

Version

Technisch erstellt am 10.02.2025

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020