Meldung von Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei Entgegennahme

    Änderungen in der Weinbaukartei melden

    Rodungen oder Pflanzungen einer Rebfläche müssen Sie als Winzerin oder Winzer Ihrer zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftsbehörde/-kammer

    erforderliche Unterlagen

    Meldeformular der zuständigen Behörde zur Rodung und Pflanzung von Rebflächen

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.

    Fristen

    Antragsfrist: bis 31.05.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 26.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2025 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 13.01.2025 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Rebfläche, Anbaufläche, Änderung Weinbaukartei, Reben, Weinberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)