Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
Sie können sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen, wenn Sie mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben.
Beschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem:
- Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben
- Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
- sich frei in der EU bewegen
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen
Sie können leichter eingebürgert werden, wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Bedingungen für die Einbürgerung:
- Sie leben seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland
- Ihre Ehe muss in Deutschland gültig sein
- die Ehe muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit 2 Jahren bestehen, in dieser Zeit müssen die Ehe- oder Lebenspartnerin oder der Ehe- oder Lebenspartner die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben.
Zudem müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
- Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.
Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer familiären Gemeinschaft leben, können Sie auch in folgenden Fällen die erleichterte Einbürgerung beantragen:
- bis zu einem Jahr nach dem Tod
- der deutschen Ehefrau oder des deutschen Ehemannes
- der deutschen Lebenspartnerin oder des deutschen Lebenspartners
- bis zu einem Jahr nach der rechtskräftigen Beendigung einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft
Sie erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Für Kreis Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild
- gültiger Aufenthaltstitel
- Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- der vorherigen Ehefrau oder des vorherigen Ehemannes oder
- der vorherigen Lebenspartnerin oder des vorherigen Lebenspartners
- Nachweise über deutsche Staatsangehörigkeit der Ehe- oder Lebenspartnerin oder des Ehe- oder Lebenspartners, beispielsweise
- deutscher Pass
- deutscher Personalausweis
- erweiterte Meldeauskunft
- Einbürgerungsurkunde
- im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
- wenn Sie Schülerin oder Schüler sind: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie Studentin oder Student sind: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
- wenn Sie selbstständig sind:
- Gewerbeanmeldung
- aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
- Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel
- Immobilienbesitz
- private Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, beispielsweise mit einem Zertifikat B1
- Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, beispielsweise durch das Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbürgerungstest"
- Bei einer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
- Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
- Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
- die unterschriebene Loyalitätserklärung
- Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
Voraussetzungen
- Sie müssen mit einer Person verheiratet sein oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit seit mindestens 2 Jahren besitzt.
- Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland gültig sein und seit 2 Jahren bestehen.
- Sie müssen seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Diese Frist kann unter Umständen verkürzt werden, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 3 Jahren besteht.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
- Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Handlungsfähigkeit bedeutet, dass Sie zum Beispiel Verträge abschließen können.
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel Niederlassungserlaubnis, oder
- einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel
- Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
- Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt.
- Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens aus.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse, die Sie in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachweisen. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
- Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten
- wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
- für den Schutz jüdischen Lebens sowie
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zur Einbürgerung in Deutschland auf der Inter-netseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Weitere Informationen zur Einbürgerung auf der Internetseite der Beauf-tragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (BAMF)
- Suchfunktion auf der Internetseite der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
- Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 11.12.2024
Stichwörter
Einbürgerung Ehefrau, deutscher Pass Ausländer, Hochzeit, Einbürgerungsanspruch, Verpartnerung, Anspruchseinbürgerung, Lebenspartnerschaft, Deutsche Staatsangehörigkeit, Ehe, Einbürgerung Lebenspartner, Einbürgerung Ehemann, Einbürgerung Lebenspartnerin, Heirat