Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen erhalten
Sie sind zwischen 15 und 25 Jahren alt und brauchen Unterstützung, um Schwierigkeiten zu überwinden? Dann können Sie eine Förderung durch das Jobcenter oder einen Träger erhalten.
Beschreibung
Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenslage und haben Probleme, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden oder Bürgergeld zu beantragen?
Wenn Sie mehrere der unten beispielhaft genannten Schwierigkeiten haben, können Sie eine Unterstützung erhalten:
- kein Schulabschluss
- kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz
- Sie sind durch Misserfolge demotiviert und fühlen sich nicht belastbar
- Ihnen droht Wohnungslosigkeit oder Sie sind bereits wohnungslos
- familiäre Konflikte
- schwierige biografische Verläufe, zum Beispiel wenn Sie in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit aufgewachsen sind
- finanzielle Probleme oder Schulden
- gesundheitliche Probleme oder Suchtprobleme
Sie können im Rahmen der Förderung beispielsweise folgende Unterstützung erhalten:
- Hilfe bei der Stabilisierung Ihrer finanziellen Situation
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld
- Hilfe bei der Wohnungssuche beziehungsweise bei der Stabilisierung Ihrer Wohnsituation
- Begleitung bei Behördengängen
- Unterstützung bei der Organisation von notwendigen Behandlungen
- Hilfe beim Aufbau sozialer Netzwerke
- Unterstützung bei der Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven
- Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 18:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr Freitag  08:00 – 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555500
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie
- zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind, und
- einen Anspruch oder wahrscheinlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und
aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben
- eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
- Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.
- Sie wenden sich wegen der Förderung an Ihr lokales Jobcenter.
- Wenn eine Förderung möglich ist, wird dort der Kontakt zum zuständigen Träger hergestellt.
- Sollten Sie schon mit dem Träger Kontakt haben, kann dieser Ihnen gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zum Jobcenter und Klärung der Fördervoraussetzungen helfen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.12.2024
Stichwörter
Jobsuche, Jobcenter, Jugendliche, Ausbildungsplatzsuche, Wohnungssuche, arbeitslos, Bürgergeld, Förderung, Übergang Schule Beruf, Jugendberufsagenturen, Jugendsozialarbeit, NEETs