Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Anmeldung

    Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Anmeldung

    Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungsdauer erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.

    Beschreibung

    Ihre Zwischenprüfung beinhaltet die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen als auszubildende Person und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben.

    Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Sie als auszubildende Person verpflichtend. Eine Ausnahme davon kann sein, wenn

    • in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens 2 Jahren angerechnet wurde
    • Ihre Ausbildung eine zweiteilige Abschlussprüfung zu unterschiedlichen Zeitpunkten „gestreckte Abschlussprüfung“ vorsieht.

    Die Zwischenprüfung unterscheidet sich unter anderem von der zweiteiligen Abschlussprüfung indem, dass die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote einfließt.

    Die Ergebnisse sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden wollen.

    Die Zwischenprüfung findet für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungsdauer statt. Sie wird durch die zuständige Stelle, in der Regel eine Kammer, durchgeführt. Eine Ausnahme davon ist, wenn von Land oder Bund eine andere Stelle bestimmt wurde. Eine weitere Ausnahme sind in Teilen der öffentliche Dienst und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ausbildungsträger  hinsichtlich der verantwortlichen Stelle.

    Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. Wenn keine vorliegt, teilt Ihnen die zuständige Stelle den Zeitpunkt mit.

    Ihr Ausbildungsbetrieb wird von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtigt.

    Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.

    Das durch den Prüfungsausschuss festgestellte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.

    Sind sie teilnehmende Person einer Umschulung, sind Sie nach Stellen eines Antrags ebenfalls zuzulassen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Straße 5

    39108 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 25272-10

    Telefon Festnetz: 0391 25272-11

    E-Mail: info@rak-sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Ulrich Christoh)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Gensecke, Sabrina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Hülse-Straße 9

    06120 Halle (Saale)

    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Weinberg Campus

    Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)


    Weinberg Campus

    Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 575412-0

    E-Mail: poststelle@tk-st.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Bankverbindung

    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96

    BIC: DAAEDEDDXXX

    Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank

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    Architektenkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenwall 3

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 53611-0

    E-Mail: info@ak-lsa.de

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    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 61162-0

    E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

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    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 23

    39104 Magdeburg

    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Planckstraße

    Straßenbahn: 2,5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 628890

    Fax: 0391 6288999

    E-Mail: info@ing-net.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung

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    Kammern in Sachsen-Anhalt

    Internet

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    Technisch erstellt am 06.08.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Bethge, Vanessa)

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Formular „Anmeldung zur Zwischenprüfung“
    • Für Nachteilsausgleich: Antrag auf Nachteilsausgleich

    Voraussetzungen

    • Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem Umschulungsverhältnis sein
    • Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor

    Sie haben die vorgeschriebene Ausbildungszeit für die Zwischenprüfung zurückgelegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    In der Regel benachrichtigt die zuständige Stelle Ihre ausbildende Person über die anstehende Zwischenprüfung.

    Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.

    Fristen

    Die Anmeldefrist unterscheidet sich stark. Informieren Sie sich bei Ihrer Ausbildenden Person oder der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

    Für Auszubildende werden die Kosten in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb getragen.

    Teilnehmende an Umschulungen können unter Umständen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder mit Hilfe des Bildungsträger erhalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In einigen Ausbildungsberufen wird durch Einführung der „gestreckten Abschlussprüfung“ keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch eine Abschlussprüfung in zwei Teilen ersetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 21.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Teilnahmebescheinigung, dual, Prüfungsvoraussetzungen, Zwischenprüfungsgebühr, Prüfungstermin, Prüfer, Prüferin, Zwischenprüfungsanmeldung, Ausbildung, Prüfung, Berufsausbildung, Berufsbildungsgesetz, Prüfungsgebühr

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)