Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Anmeldung
Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungsdauer erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.
Beschreibung
Ihre Zwischenprüfung beinhaltet die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen als auszubildende Person und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Sie als auszubildende Person verpflichtend. Eine Ausnahme davon kann sein, wenn
- in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens 2 Jahren angerechnet wurde
- Ihre Ausbildung eine zweiteilige Abschlussprüfung zu unterschiedlichen Zeitpunkten „gestreckte Abschlussprüfung“ vorsieht.
Die Zwischenprüfung unterscheidet sich unter anderem von der zweiteiligen Abschlussprüfung indem, dass die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote einfließt.
Die Ergebnisse sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden wollen.
Die Zwischenprüfung findet für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungsdauer statt. Sie wird durch die zuständige Stelle, in der Regel eine Kammer, durchgeführt. Eine Ausnahme davon ist, wenn von Land oder Bund eine andere Stelle bestimmt wurde. Eine weitere Ausnahme sind in Teilen der öffentliche Dienst und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ausbildungsträger hinsichtlich der verantwortlichen Stelle.
Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. Wenn keine vorliegt, teilt Ihnen die zuständige Stelle den Zeitpunkt mit.
Ihr Ausbildungsbetrieb wird von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtigt.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Das durch den Prüfungsausschuss festgestellte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Sind sie teilnehmende Person einer Umschulung, sind Sie nach Stellen eines Antrags ebenfalls zuzulassen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Ansprechpartner
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Weinberg Campus
Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
Weinberg Campus
Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 575412-0
E-Mail: poststelle@tk-st.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Bankverbindung
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 53611-0
E-Mail: info@ak-lsa.de
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 61162-0
E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: ja
Planckstraße
Straßenbahn: 2,5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Formular „Anmeldung zur Zwischenprüfung“
- Für Nachteilsausgleich: Antrag auf Nachteilsausgleich
Voraussetzungen
- Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem Umschulungsverhältnis sein
- Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor
Sie haben die vorgeschriebene Ausbildungszeit für die Zwischenprüfung zurückgelegt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
In der Regel benachrichtigt die zuständige Stelle Ihre ausbildende Person über die anstehende Zwischenprüfung.
Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
Fristen
Die Anmeldefrist unterscheidet sich stark. Informieren Sie sich bei Ihrer Ausbildenden Person oder der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Für Auszubildende werden die Kosten in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb getragen.
Teilnehmende an Umschulungen können unter Umständen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder mit Hilfe des Bildungsträger erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Ausbildungsberufen wird durch Einführung der „gestreckten Abschlussprüfung“ keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch eine Abschlussprüfung in zwei Teilen ersetzt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 21.11.2024
Stichwörter
Teilnahmebescheinigung, dual, Prüfungsvoraussetzungen, Zwischenprüfungsgebühr, Prüfungstermin, Prüfer, Prüferin, Zwischenprüfungsanmeldung, Ausbildung, Prüfung, Berufsausbildung, Berufsbildungsgesetz, Prüfungsgebühr