Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung
Wenn Sie eine höherqualifizierende Berufsbildung erlangen möchten, müssen Sie dafür eine Fortbildungsprüfung ablegen.
Beschreibung
Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.
Bevor Sie zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden, müssen Sie sich anmelden . Zuvor sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind vom jeweiligen angestrebten Abschluss abhängig. Die zuständige Stelle für Ihre Fortbildungsprüfung berät Sie gern zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.
Die Fortbildungsprüfung wird durch einen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Ansprechpartner
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Weinberg Campus
Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
Weinberg Campus
Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 575412-0
E-Mail: poststelle@tk-st.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Bankverbindung
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 53611-0
E-Mail: info@ak-lsa.de
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 61162-0
E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: ja
Planckstraße
Straßenbahn: 2,5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung
erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Abhängig von der Fortbildungsstufe:
- 1. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- 2. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein Abschluss der 1. beruflichen Fortbildungsstufe
- 3. Fortbildungsstufe: Abschluss auf der 2. beruflichen Fortbildungsstufe
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen. Nehmen Sie gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch.
- Um an der Prüfung teilzunehmen, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag, um sich für die Prüfung anzumelden
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Fristen
Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa 1 bis 3 Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung dauert ca. 6 bis 12 Monate. Die Dauer ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Das Verfahren der Fortbildungsprüfung beinhaltet:
- Anmeldung,
- Zulassung,
- Einladung,
- Durchführung aller Prüfungsteile,
- Ergebnisfeststellung
- Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses
Kosten
Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 21.11.2024
Stichwörter
Fortbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Weiterbildung, Berufsbildungsgesetz, Abschlussprüfungen, Prüfungsanmeldung, Abschluss Fortbildung