Fortbildungsprüfung nach BBiG Beurkundung
Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.
Beschreibung
Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, welches die Abschlussbezeichnung der jeweiligen Fortbildungsstufe enthält. Das können zum Beispiel sein: Bachelor Professional oder Master Professional.
Bei einer zweiteiligen Abschlussprüfung muss Ihnen Ihre Prüfungsleistung aus dem ersten Teil schriftlich mitgeteilt werden, wenn die Teile rechtlich selbständig sind.
Sie können beantragen, dass Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt wird. Ebenfalls können Sie eine Zweitschrift beantragen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Ansprechpartner
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Weinberg Campus
Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
Weinberg Campus
Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 575412-0
E-Mail: poststelle@tk-st.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Bankverbindung
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 53611-0
E-Mail: info@ak-lsa.de
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 61162-0
E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: ja
Planckstraße
Straßenbahn: 2,5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung
Voraussetzungen
- Sie haben die Fortbildung beendet
- Sie haben die Fortbildungsprüfung bestanden
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Um weitere Zeugnisausfertigungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Zweitschrift Ihres Zeugnisses stellen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung haben möchten:
- Informieren Sie sich bei Ihrer Kammer, über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweils zuständigen Stelle
Kosten
Die Zweitschrift des Zeugnisses und eine fremdsprachige Übersetzung sind gebührenpflichtig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 21.11.2024
Stichwörter
Fortbildung, Zeugnisausstellung, Zeugnisausfertigung, Berufsbildungsgesetz