Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Zulassung

    Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Zulassung

    Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Um die Ausbildung abzuschließen, müssen Sie als auszubildende Person eine Abschlussprüfung erfolgreich ablegen. Durch die Abschlussprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

    Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle zur Prüfung anmelden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Straße 5

    39108 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 25272-10

    Telefon Festnetz: 0391 25272-11

    E-Mail: info@rak-sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Ulrich Christoh)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Gensecke, Sabrina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Hülse-Straße 9

    06120 Halle (Saale)

    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Weinberg Campus

    Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)


    Weinberg Campus

    Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 575412-0

    E-Mail: poststelle@tk-st.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Bankverbindung

    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96

    BIC: DAAEDEDDXXX

    Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank

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    Architektenkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenwall 3

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 53611-0

    E-Mail: info@ak-lsa.de

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    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 61162-0

    E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

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    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 23

    39104 Magdeburg

    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Planckstraße

    Straßenbahn: 2,5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 628890

    Fax: 0391 6288999

    E-Mail: info@ing-net.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung

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    Kammern in Sachsen-Anhalt

    Internet

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    Technisch erstellt am 06.08.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die absolvierte Ausbildungsdauer
    • Nachweis über Teilnahme an Zwischenprüfung, wenn keine „gestreckte Abschlussprüfung“ / „Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen“ vorgesehen ist
      • Der Nachweis für eine abgelegte Zwischenprüfung ist nicht notwendig, wenn Sie sich zur gestreckten Abschlussprüfung anmelden.
    • In der Regel: Nachweis über Abschlussprüfung Teil 1 bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, sofern Anmeldung zum zweiten Teil erfolgen soll
    • Durch den Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis
    • gegebenenfalls Nachweis über vorherige Tätigkeit im Beruf oder vorherige Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf, wenn vorzeitige Zulassung angestrebt wird
    • gegebenenfalls Nachweis eines entsprechenden Bildungsgangs an einer Bildungseinrichtung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildungsdauer absolviert haben
    • Sie müssen die Zwischenprüfung abgelegt haben, wenn keine „gestreckte Abschlussprüfung“ / „Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen“ vorgesehen ist
    • Sie müssen in der Regel die Abschlussprüfung Teil 1 abgelegt haben, wenn sie sich zur Abschlussprüfung Teil 2 bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen anmelden
    • Sie müssen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert sein oder einen entsprechenden Bildungsgang an einer Bildungseinrichtung absolviert haben
    • Eine Zulassung in besonderen Fällen können Sie beantragen, wenn
      • Ihre Leistungen dies rechtfertigen
      • Sie nachweisen können, mindestens das Eineinhalbfache der Zeit in dem Beruf tätig gewesen zu sein.
      • Sie Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf nachweisen können
      • Sie Soldat oder Soldatin sind und das Bundeministerium der Verteidigung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bescheinigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle stellen.

    • Füllen Sie als Auszubildende Person den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Daten sowie Unterlagen und erfasst diese.
    • gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
    • Entscheidet die zuständige Stelle, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sind, dann entscheidet der Prüfungsausschuss.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid

    Fristen

    Prüfungstermine sind in der Regel frühestens zwei Monate vor Ausbildungsende. Bitte informieren Sie sich bei der regional zuständigen Stelle über die Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für Sie als Auszubildende ist die Abschlussprüfung gebührenfrei. In der Regel werden die Kosten durch Ihren Ausbildungsbetrieb getragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    • Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.
    • Im Fall einer vorzeitigen Zulassung ist der Antrag „Abschlussprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit“ zu stellen.
    • Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zwei Mal wiederholt werden. Dabei sind zeitlich getrennte Teilprüfungen nicht eigenständig wiederholbar. Die Wiederholungsprüfungen können zu den durch die zuständige Stelle festgelegten Terminen wahrgenommen werden

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 21.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Prüfung, Externe Abschlussprüfung, Prüfungszulassung, Zulassung zur Wiederholungsprüfung, Ausbildungsberuf, Vorzeitige Zulassung, Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

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