Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen

    Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.

    Beschreibung

    Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.

    Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:

    • Fett- und Eiweißgehalt
    • bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
    • Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
    • Gehalt an somatischen Zellen
    • Gefrierpunkt

    Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:

    • Probenahme
    • Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
    • Güteuntersuchung 
    • Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt für Untersuchungsstellen, die ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark.

    Ansprechpartner

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark

    Adresse

    Hausanschrift

    Akazienweg 25

    39576 Stendal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 633-0

    Fax: 03931 213107

    E-Mail: poststelleSDL@alff.mlu.sachsen-anhalt.de

    Stichwörter

    ALFF, ALFF Altmark

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2009

    Technisch geändert am 28.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm
    • Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
    • Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat

    Voraussetzungen

    • Die Untersuchungsstelle muss
      • mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein
      • insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein und
      • mit ihren Untersuchungsverfahren an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) 27.01.2025 am 17.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024

    Technisch geändert am 29.01.2025

    Stichwörter

    Molkerei, Güteprüfung, Rohmilchgüteverordnung, Milch, Güteuntersuchung, Qualitätskontrolle, Rohmilch, Max-Rubner-Institut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020