Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

    Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

    Sie können bei entsprechender Leistung frühzeitig zur Gesellenprüfung zugelassen werden.

    Beschreibung

    Sie als Lehrling können vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden.

    In der Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben. Die Prüfung wird in der Regel zum Ende Ihrer Ausbildungszeit abgelegt.

    Der oder die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet darüber, ob Ihre Leistung die frühe Zulassung rechtfertigen. Falls die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben befunden werden, entscheidet der Prüfungsausschuss in zweiter Instanz.

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldeformular
    • zuletzt erteiltes Berufsschulzeugnis/erteilte Berufsschulzeugnisse
    • Zwischenprüfungszeugnis
    • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die/der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihr/ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können
    • schriftliche Stellungnahme der Berufsschule über den Leistungsstand der/des Auszubildenden
    • Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse
    • vorgeschriebene Berichtshefte/Ausbildungsnachweise

    Voraussetzungen

    • überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis mit Bestätigung der Berufsschule
    • überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb mit Bestätigung durch Ausbildungsbetrieb
    • alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden/Bestätigung durch Ausbildungsbetrieb
    • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise
    • Die Mindestausbildungszeit darf nicht unterschritten werden
      • 12 Monate bei 2-jähriger Ausbildungsdauer
      • 18 Monate bei 3-jähriger Ausbildungsdauer
      • 24 Monate bei 3,5-jähriger Ausbildungsdauer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie als Prüfling den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.

    Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Über die Zulassung entscheidet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Im Fall einer Nichtzulassung, entscheidet der Prüfungsausschuss in zweiter Instanz.

    Danach werden Sie über Ihre Zulassung und im gegebenen Fall über Ihren Prüfungstermin informiert. Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig unter Beachtung der jeweiligen Prüfungstermine stellen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel wird Ihre Zulassung innerhalb von drei bis sechs Wochen geprüft.

    Kosten

    Die Prüfung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.
    Menschen mit Behinderung sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.
    Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hieraus bei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 05.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Gesellenprüfung, Handwerksordnung, Abschlussprüfung, Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung, Ausbildung, Prüfung, Geselle, Zulassung, HWO, Verkürzung, vorzeitig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)