Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen

    Wenn Sie als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen an einem bestehenden Zuchtprogramm Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie diese der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Zuchtgenehmigung.

    Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.

    Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder – falls möglich – online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.

    Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese anerkannt sind.

    erforderliche Unterlagen

    • Genehmigung des bestehenden Zuchtprogramms, an dem Änderungen vorgenommen werden sollen.

    Voraussetzungen

    • Sie führen als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen ein genehmigtes Zuchtproramm durch.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Genehmigungsfiktion: 90 Tage

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 90 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 06.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Mitteilung Zuchtprogramm, Zuchttiere, Zuchtunternehmen, Nutztiere, Zuchtziele, Anpassung Zuchtprogramm, Änderung Zuchtprogramm, Zuchtprogramm, Zuchtverband, Zuchtbuch, Tierzucht, Tiere, Tierschutz, Tierzuchtgesetz, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)