Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen
Wenn Sie als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen an einem bestehenden Zuchtprogramm Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie diese der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Zuchtgenehmigung.
Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.
Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder – falls möglich – online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.
Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese anerkannt sind.
erforderliche Unterlagen
- Genehmigung des bestehenden Zuchtprogramms, an dem Änderungen vorgenommen werden sollen.
Voraussetzungen
- Sie führen als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen ein genehmigtes Zuchtproramm durch.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Genehmigungsfiktion: 90 Tage
Bearbeitungsdauer
1 bis 90 Tage
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 06.11.2024
Stichwörter
Mitteilung Zuchtprogramm, Zuchttiere, Zuchtunternehmen, Nutztiere, Zuchtziele, Anpassung Zuchtprogramm, Änderung Zuchtprogramm, Zuchtprogramm, Zuchtverband, Zuchtbuch, Tierzucht, Tiere, Tierschutz, Tierzuchtgesetz, Tierhaltung