Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus
- einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
- einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.
Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet. Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.
Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.
Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
BürgerBüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbn@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5406299
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 1, 8, 9 und 10
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linienbus:
Linie: 52 und 71
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linie: 69
Haltestelle: Grünstrasse
BürgerBüro West
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
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E-Mail: bbw@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5404960
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg
BürgerBüro Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
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E-Mail: bbs@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 540-3365
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 9
Haltestelle: Bördepark Ost
Linienbus:
Linie: 54
Haltestelle: Bördepark Ost
Straßenverkehrsabteilung - Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr Freitag 08.00 - 11.30 Uhr Hinweis: Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich. Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros
Kontakt
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 5, 6
Haltestelle: Jerichower Platz
Linienbus:
Linie: 51
Haltestelle: Wörlitzer Straße
BürgerBüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbm@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5404359
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.
Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe
Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
- keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:
- Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
- Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
- Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
- Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.
Weitere Informationen
- Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Kennzeichenmitnahme und besonderen Kennzeichen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
Änderung Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen, Änderung Nummernschild, Kennzeichen, Änderung Kfz-Kennzeichen, Kfz-Kennzeichen, Änderung Kennzeichen Anhänger, Nummernschild, Kennzeichen Fahrzeug