elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

    elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

    Wenn Sie Ihre auslesbaren Daten im Personalausweis einsehen möchten, können Sie dies bei der zuständigen Personalausweisbehörde tun.

    Beschreibung

    Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

    Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

    Ansprechpartner

    Für Stendal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English