Eine Kennnummer für Betriebe, die Legehennen halten, zur Kennzeichnung von Eiern, beantragen
Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen ggf. registrieren lassen.
Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Beschreibung
Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung).
Registrierungspflichtig sind
- Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
- Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an die Endverbraucherin bzw. den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.
Hinweis: Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat für Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit (Referat 409).
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Lageplan des Betriebes mit allen Standorten der einzelnen Ställe sowie Lage und Größe aller Auslaufflächen im Falle der Freilandhaltung und ökologischen Erzeugung
Voraussetzungen
- Die Hühnerhaltung ist durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung ist die Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen gewährleistet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag.
- Ggf. erhalten Sie Rückfragen der Behörde.
- Die Behörde prüft die Einhaltung der Bedingungen (Kontrolle vor Ort)
- Die Behörde registriert den Betrieb und erteilt eine Kennnummer.
Fristen
Sie müssen die Registriernummer vor Beginn der Legehennenhaltung beantragen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Antrag vollständig vorliegt, der Stall vor Ort ist und dieser die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit für die vorgesehene Anzahl an Legehennen erfüllt.)
Kosten
Gegebenenfalls fallen weitere Auslagen an.: Verwaltungsgebühr ab 29.00 EUR bis 3019.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am 02.10.2024
Stichwörter
Freilandhaltung, Direktvermarktung Ei, Henne, Legehennenbetrieb, Ökohaltung, Käfighaltung, Legehennenbetriebsregister, Wochenmarkt Ei, Kennzeichnungspflicht, Kennnummer, Legehenne, Betriebsregistrierung Legehennen, Eier aus ökologischer Erzeugung, Eierstempel, Eierkennzeichnung, Bodenhaltung, Stempelnummer Ei, EU-Vermarktungsnormen Ei, Geflügel, LegRegG, Eier, Vermarktungsnormen Ei, Hühner, Erzeugercode, Registrierungspflicht