Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen
Wenn Sie Sie bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen eine arbeitsgerichtliche Klage einreichen wollen, müssen Sie zuvor einen Schlichtungsausschuss anrufen, wenn die jeweils für die Berufsbildung zuständige Behörde einen solchen gebildet hat.
Beschreibung
In manchen Ausbildungsverhältnissen kann es zu Streitigkeiten zwischen der ausbildenden und der auszubildenden Person kommen. Dies kann zum Beispiel folgende Themen betreffen:
- Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Abmahnungen
- Vergütung
- Fehlzeiten
- Ausbildungsinhalte
Um solche Streitigkeiten beizulegen, können Kammern beziehungsweise zuständige Stellen Schlichtungsausschüsse bilden. Sollte ein solcher bestehen, müssen Sie sich an diesen wenden, bevor Sie beim Arbeitsgericht klagen.
Schlichtungsausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und hören die Beteiligten mündlich an.
Das Verfahren kann enden durch folgende Ergebnisse:
- ein Vergleich
- ein Schlichtungsspruch
- ein Säumnisspruch
- die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war
- die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden
Wird der vom Schlichtungsausschuss gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, kann innerhalb von 2 Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
Folgendes wird zwangsvollstreckt:
- Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden
- Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden
Das gilt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.
Zuständigkeit
Die zuständigen Stellen in Sachsen-Anhalt sind zudem:
- das Landesverwaltungsamt für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 2126-0
E-Mail: info@halle.ihk.de
Handwerkskammer Halle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 2999-0
E-Mail: recht@hwkhalle.de
Stichwörter
HWK
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 575412-0
E-Mail: poststelle@tk-st.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Bankverbindung
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 61162-0
E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 60546
E-Mail: info@aeksa.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind. Zum Beispiel Kündigungsschreiben oder Abmahnung, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, …
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als auszubildende oder ausbildende Person können Sie bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen einen Schlichtungsausschuss zur Klärung anrufen, wenn Ihre zuständige Stelle einen Schlichtungsausschuss errichtet hat .
- Sie reichen einen Antrag ein, in dem Sie begründen, weshalb sie den Schlichtungsausschuss hinzuziehen.
- Mit dem Antrag reichen Sie gegebenenfalls Unterlagen ein, aus denen der Grund für die Streitigkeit hervorgeht.
- Sie werden vor den Schlichtungsausschuss geladen und tragen Ihr Anliegen mündlich vor.
- Der Schlichtungsausschuss beendet das Verfahren durch
- einen Vergleich,
- einen Schlichtungsspruch,
- einen Säumnisspruch,
- die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war,
- oder durch die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden
- Wird der Schlichtungsspruch nicht anerkannt, können beide Beteiligten innerhalb von 2 Wochen eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden sowie Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden, werden zwangsvollstreckt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.
Fristen
Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweils regional zuständigen Stelle.
Kosten
Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 20.02.2025 am 04.12.2024
Stichwörter
ArbGG, Schlichtungsverfahren, Streitschlichtung, Schlichtungsantrag, Ausbildende, Schlichtungsspruch, Ausbildungsberuf, Auszubildender, Auszubildende, Ausbildungsmaßnahme, Ausbildungsverhältnis, Ausbildender, Berufsausbildung, Schlichtung, Ausbildungsordnung, Schlichtungsausschuss