Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Berufsbildungsverhältnissen Anmeldung

    Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Berufsbildungsverhältnissen Anmeldung

    Wenn Sie bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen ein Schlichtungsverfahren vor einem Schlichtungsausschuss in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden können bei den einzelnen Kammern bzw. der jeweils zuständigen Stelle Schlichtungsausschüsse gebildet werden.

    Die Schlichtungsausschüsse müssen Sie grundsätzlich vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes anrufen. Die Schlichtungsausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und hören die Beteiligten mündlich an.

    Das Verfahren kann enden durch

    • einen Vergleich,
    • einen Schlichtungsspruch,
    • einen Säumnisspruch,
    • die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war,
    • oder durch die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden.

    Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden, sowie Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden, werden zwangsvollstreckt. Das gilt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,

    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Markt 8

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 5693-0

    E-Mail: info@magdeburg.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Ulrich Christoh)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

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    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

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    Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Straße 5

    39108 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 25272-10

    Telefon Festnetz: 0391 25272-11

    E-Mail: info@rak-sachsen-anhalt.de

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    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Hülse-Straße 9

    06120 Halle (Saale)

    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Weinberg Campus

    Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)


    Weinberg Campus

    Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 575412-0

    E-Mail: poststelle@tk-st.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Bankverbindung

    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96

    BIC: DAAEDEDDXXX

    Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank

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    Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Diesdorfer Straße 162

    39110 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 73939-0

    Fax: +49 391 73939-20

    E-Mail: info@zahnaerztekammer-sah.de

    Internet

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    Ärztekammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Doctor-Eisenbart-Ring 2

    39120 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 60546

    E-Mail: info@aeksa.de

    Internet

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    Notarkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 26

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 568970

    E-Mail: info@notarkammer-sachsen-anhalt.de

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    Kammern in Sachsen-Anhalt

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    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 61162-0

    E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

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    Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Doctor-Eisenbart-Ring 2

    39120 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 60904-0

    Fax: +49 391 60904-35

    E-Mail: kammer@ak-sa.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind. Zum Beispiel Kündigungsschreiben oder Abmahnung, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, …

    Voraussetzungen

    keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Als auszubildende oder ausbildende Person können Sie bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen einen Schlichtungsausschuss zur Klärung anrufen, wenn Ihre zuständige Stelle einen Schlichtungsausschuss errichtet hat.

    • Sie reichen einen Antrag ein, in dem Sie begründen, weshalb sie den Schlichtungsausschuss hinzuziehen.
    • Mit dem Antrag reichen Sie gegebenenfalls Unterlagen ein, aus denen der Grund für die Streitigkeit hervorgeht.
    • Sie werden vor den Schlichtungsausschuss geladen und tragen Ihr Anliegen mündlich vor.
    • Der Schlichtungsausschuss beendet das Verfahren durch
      • einen Vergleich,
      • einen Schlichtungsspruch,
      • einen Säumnisspruch,
      • die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war,
      • oder durch die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden
    • Wird der Schlichtungsspruch nicht anerkannt, können beide Beteiligten innerhalb von 2 Wochen eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

    Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden, sowie Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden, werden zwangsvollstreckt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.

    Fristen

    Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweils regional zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 14.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Streitschlichtung, Schlichtungsausschuss, Auszubildender/Auszubildende, ArbGG, Ausbildungsmaßnahme, Ausbildungsordnung, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsberuf, Ausbildender/Ausbildende, Berufsausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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