Anzeige über Änderung eines Betriebsleiters, Zweigniederlassungsleiters oder eines gesetzlichen Vertreters bei Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme

    Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Änderungen anzeigen

    Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Baubetreuer, Bauträger oder Wohnimmobilienverwalter sind, dann müssen Sie der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes beauftragte Person/Vertretung anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler – ausgenommen Verträge nach § 34i Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung und Bauspardarlehensverträge –, Baubetreuer, Bauträger oder Wohnimmobilienverwalter sind, müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen, welche Personen mit der Leitung des Betriebs bzw. mit der Leitung der Zweigniederlassung beauftragt sind. Dies gilt bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) auch für die jeweils zur Vertretung berufenen Personen.  

    Die erteilte Erlaubnis erfordert nach § 34c Abs. 2 GewO die Zuverlässigkeit der maßgeblichen Personen. Die maßgeblichen Personen sind die Leitungen des Betriebes oder der Zweigniederlassung sowie bei juristischen Personen die zu ihrer Vertretung berufenen Personen. Der Widerruf der Erlaubnis ist daher in Erwägung zu ziehen, wenn diese Personen nachträglich unzuverlässig werden oder nachträglich weitere, unzuverlässige Personen in die Betriebe eintreten.  

    Die Anzeige und die einzureichenden Unterlagen dienen der Zuverlässigkeitsüberprüfung der o.g. maßgeblichen Personen.

    Zuständigkeit

    Landkreis / kreisfreie Stadt beziehungsweise Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

    Ansprechpartner

    Für Arendsee (Altmark) (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen bzgl. der betreffenden Person mitgeteilt werden:

    •     Name
    •     Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht,
    •     Vornamen,
    •     Staatsangehörigkeit,
    •     Geburtstag,
    •     Geburtsort,
    •     Anschrift der betreffenden Person.

    Voraussetzungen

    Damit der Gewerbetreibende die Anzeigepflicht nach § 9 MaBV erfüllt, muss er bzw. sie die neue betreffende Person (s.o.) unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.

    ​Wenn Sie die Anzeige übermittelt haben, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 9 MaBV erfüllt sind. 

    ​Wenn alle nach § 9 Satz 3 MaBV erforderlichen Daten unverzüglich übermittelt wurden, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.​

    Fristen

    Der Gewerbetreibende muss die Anzeige nach § 9 MaBV unverzüglich nach Beauftragung des Leiters oder der Leiterin eines Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder im Fall einer juristischen Person beim Wechsel einer vertretungsberechtigten Person vornehmen.​

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie ggf. (je nach Praxis der zuständigen Stelle) eine Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah, sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.​

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 28.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2024

    Technisch geändert am 08.04.2025

    Stichwörter

    Immobilienverwaltung, Vermittlung Hauskauf, Verwaltung von Wohnimmobilien, Betreuung von Bauvorhaben, Wohnungsverwaltung, Darlehensvermittlung, Planung von Bauvorhaben, Durchführung von Bauvorhaben, Betriebsleiter, Bauvorhaben, Vermittlung von Darlehensvertrag, Vermittlung von Wohnimmobilien, Makler, Vorbereitung von Bauvorhaben, Vermittlung von Darlehen, Zweigniederlassungsleiter, Baubetreuung, Baubetreuer, Immobilienmakler, Wohnungsvermittlung, Bauträger, Vermittlung Wohnungskauf, Hausverwaltung, Darlehensvermittler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020