Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme

    Änderung bezüglich des Betriebs gentechnischer Anlagen mitteilen

    Möchten Sie bereits angezeigte, angemeldete oder genehmigte gentechnische Arbeiten in einer anderen gentechnischen Anlage durchführen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Arbeiten mitteilen.

    Beschreibung

    Gentechnische Arbeiten unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Ziel dieser Standards ist es, den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und damit ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.


    Gentechnische Arbeiten sind in verschiedene Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Sicherheitsstufen werden unterschieden nach dem Grad des Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt:

    • Sicherheitsstufe 1: kein Risiko 
    • Sicherheitsstufe 2: geringes Risiko
    • Sicherheitsstufe 3: mäßiges Risiko
    • Sicherheitsstufe 4: hohes Risiko

    Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, wenn Sie gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 2 oder 3 in einer anderen Anlage derselben Betreiberin oder desselben Betreibers durchführen möchten. Voraussetzung ist, dass sowohl die gentechnischen Arbeiten als auch die Anlage bereits erstmalig angezeigt beziehungsweise angemeldet oder genehmigt wurden.

    Änderungen bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 müssen Sie nicht anzeigen. Änderungen bei Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 müssen Sie immer neu anmelden oder neu genehmigen lassen.

    Sie müssen die Änderung der zuständigen Behörde mitteilen, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.
     

    Zuständigkeit

    Landesverwaltungsamt

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-2500

    Fax: 0345 514-2512

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die Änderung betrifft gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 1, 2 und 3.
    • Sowohl die gentechnischen Arbeiten als auch die gentechnische Anlage sind bereits angezeigt, angemeldet oder genehmigt.
    • Die Änderung betrifft nur den Wechsel des Standorts. Die Betreiberin oder der Betreiber müssen gleich bleiben. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie machen die formlose Mitteilung und übersenden Sie an die zuständige Behörde.
    • Sie beginnen anschließend mit den gentechnischen Arbeiten.

    Fristen

    Sie müssen die Mitteilung vor Beginn der gentechnischen Arbeiten einreichen.

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig machen. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 05.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Weitere gentechnische Arbeiten, Umzug von Arbeiten, GenTG, Errichtung gentechnischer Anlagen, Mitteilungspflicht, Betrieb gentechnischer Anlagen, gentechnische Arbeiten, Änderungen gentechnischer Anlagen, gentechnische Anlage, Sicherheitsstufe 2, Gentechnisch, Anzeige gentechnischer Arbeiten, biologische Sicherheit, Gentechnikgesetz, Sicherheitsstufe 3, Genehmigung gentechnischer Arbeiten, Mitteilung durch Betreiber, Gentechnik, Anmeldung gentechnischer Arbeiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de