Qualifizierungsbaustein Bestätigung

    Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins beantragen

    Um eine Bestätigung über Ihre Qualifizierungsbausteine zu erhalten, müssen Sie als Anbieter des Bausteins einen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Sie als Anbieter von Berufsbildungsvorbereitungen können Qualifizierungsbausteine entwickeln.

    Um eine höhere Akzeptanz und Verwertbarkeit der Berufsvorbereitungsmaßnahme zu gewährleisten, müssen Sie den Qualifizierungsbaustein durch die zuständige Stelle bestätigen lassen.

    Qualifizierungsbausteine qualifizieren für eine Tätigkeit, die Teile einer anerkannten Berufsausbildung sind. Die Qualifizierungsbausteine haben einen klaren und verbindlichen Bezug zu einer Ausbildungsordnung und zum Ausbildungsplan. Die Bausteine orientieren sich an der regionalen Arbeitsmarktsituation. Die Bausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzt sowie in sich abgeschlossen. Die Bausteine enden mit einem Kompetenznachweis.

    Vorteile der Qualifizierungsbausteine sind die effiziente Hinführung förderbedürftiger Jugendlicher zur Ausbildung und systematische Qualifizierung. Als Anbieter von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie vor der Anwendung die Bescheinigung beantragen, dass diese mit dem Qualifizierungsbild übereinstimmen.

     Die Teilnahme an einem Qualifizierungsbaustein sollte zwischen 140 und 420 Stunden dauern. Dies entspricht beispielsweise 4 bis 12 Arbeitswochen, wenn

    • Die Arbeitswoche 5 Arbeitstage hat
    • Ein Arbeitstag 7 Stunden hat.

    Die Teilnahme an einem Qualifizierungsbaustein befähigt zur Ausübung einer Tätigkeit, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist.

    In besonderen Fällen können Sie von diesem zeitlichen Korridor abweichen. Die Gesamtdauer der Berufsausbildungsvorbereitung wird damit nicht eingeengt, da bei Bedarf mehrere unterschiedliche oder aufeinander aufbauende Qualifizierungsbausteine absolviert werden können.

    Die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen erfolgt durch die Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung. Betriebe können die Bausteine im Rahmen der rechtlichen Vorgaben individuell auf ihre Qualifizierungsmöglichkeiten zuschneiden.

    Bei der Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie die Rahmenbedingungen des Berufsbildungsgesetzes einhalten. Sie müssen bei der Entwicklung Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe aufgreifen. Sie müssen sich bei der Entwicklung auf den Ausbildungsrahmenplan beziehen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,

    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Markt 8

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 5693-0

    E-Mail: info@magdeburg.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Ulrich Christoh)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Straße 5

    39108 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 25272-10

    Telefon Festnetz: 0391 25272-11

    E-Mail: info@rak-sachsen-anhalt.de

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    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Hülse-Straße 9

    06120 Halle (Saale)

    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Weinberg Campus

    Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)


    Weinberg Campus

    Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 575412-0

    E-Mail: poststelle@tk-st.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Bankverbindung

    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96

    BIC: DAAEDEDDXXX

    Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank

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    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 61162-0

    E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

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    Kammern in Sachsen-Anhalt

    Internet

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    Notarkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 26

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 568970

    E-Mail: info@notarkammer-sachsen-anhalt.de

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    Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Doctor-Eisenbart-Ring 2

    39120 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 60904-0

    Fax: +49 391 60904-35

    E-Mail: kammer@ak-sa.de

    Internet

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    Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Diesdorfer Straße 162

    39110 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 73939-0

    Fax: +49 391 73939-20

    E-Mail: info@zahnaerztekammer-sah.de

    Internet

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    Ärztekammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Doctor-Eisenbart-Ring 2

    39120 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 60546

    E-Mail: info@aeksa.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Beschreibung des Qualifizierungsbausteins.

    Voraussetzungen

    Sie müssen Anbieter einer Berufsausbildungsvorbereitung sein

    Rechtsgrundlage(n)

    § 69 Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 4 Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen beantragen wollen:

    Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und gegebenenfalls bestätigt

    Fristen

    Die Qualifizierungsbausteine müssen vor ihrem Einsatz durch die zuständige Stelle bestätigt werden

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der jeweiligen regional zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der regional zuständigen Stelle.

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung

    URL: https://www.ueberaus.de/wws/qualifizierungsbausteine.php

    Bezeichnung: Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung

    URL: https://www.bibb.de/de/11087.php 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. am 14.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    BBiG, Qualifizierungsbaustein, Ausbildungsordnung, Ausbildungsinhalte, Berufsausbildung, Berufsbildungsgesetz, Berufsbildung, Ausbildungsberuf, Ausbildungsmaßnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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