Die Änderung/Erweiterung des Sachgebietes bei der öffentlichen Bestellung/Vereidigung Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft beantragen.
Wenn Sie als öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger für weitere Sachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues sowie der Fischerei tätig sind, können Sie Ihren Antrag auf weitere Sachgebiete erweitern. Für diese Erweiterung müssen Sie, wie bei der Erstbestellung, von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind Sie in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen sowie schiedsgutachtliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Zuständigkeit
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG)
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf mit einer ausführlichen Darstellung Ihrer bisherigen Tätigkeit
- beglaubigte Zeugnisabschriften, die für die Tätigkeit als Sachverständige von Bedeutung sind
- Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen agrarwissenschaftlichen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (mindestens sechssemestriges Studium) oder einer vergleichbaren Ausbildung, welche jeweils in einem ausreichenden Zusammenhang mit dem beantragten Sachgebiet steht
- je sechs Abschriften von höchstens zwei selbstgefertigten Gutachten in den beantragten Sachgebieten
- Zwei Lichtbilder
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- im Falle von Sachverständigen, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, eine schriftliche Erklärung der Arbeitgeberin, des Arbeitgebers oder Dienstherren, dass für die Sachverständigentätigkeit eine Arbeitsfreistellung im erforderlichen Umfang erfolgt
- Nachweis einer amts- oder arbeitsmedizinischen Untersuchung darüber, dass Sie über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend der Anforderungen Ihres beantragten Sachgebietes verfügen
Voraussetzungen
Als Sachverständige auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues sowie der Fischerei werden Sie öffentlich bestellt, wenn Sie
- bei der Antragstellung über ausreichende Berufserfahrung verfügen
- die besondere Sachkunde für das beantragte Sachgebiet, eine zweijährige praktische Erfahrung bei der Gutachtenerstellung und die Fähigkeit zum Erstellen der Gutachten nachweisen
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
- die Gewähr für Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als Sachverständige bieten
- über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebietes verfügen
Als Sachverständige, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, können Sie öffentlich bestellt werden, wenn Sie zusätzlich nachweisen, dass
- Sie die Sachverständigentätigkeit persönlich ausüben können,
- die Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen unterliegt und Sie die Gutachten selbst unterschreiben und mit dem verliehenen Siegel versehen können und
- Ihre Dienstherren, Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber Sie im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freistellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides einreichen. Weitere Informationen zur Klage entnehmen Sie dem Bescheid.
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Erweiterung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung müssen Sie fristgerecht bei der Bestellungsbehörde einreichen .
- Die Behörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und Gutachten vor. Ergibt diese Vorprüfung, dass Sie die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, wird Ihr Antrag abgelehnt.
- Kommt nach der Vorprüfung eine Bestellung in Betracht, wird der Antrag einschließlich der eingereichten Gutachten zur bewertenden Stellungnahme den Mitgliedern der Fachkommission vorgelegt..
- Zur Prüfung Ihrer fachlichen Eignung findet in der Regel ein Fachgespräch mit den Mitgliedern des Fachgremiums statt. Zu jedem vorgelegen Gutachten wird von mindestens einem Mitglied der Fachkommission eine Stellungnahme vorgelegt.
- Es steht im Ermessen der Bestellungsbehörde, ob sie dem Votum der Fachkommission folgt. Sie muss eine abweichende Entscheidung begründen. Danach erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid oder der Antrag wird abgelehnt. Über die Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichenBescheid, sofern Sie den Antrag nicht zurücknehmen.
Fristen
Den Antrag müssen Sie bis spätestens 31. Mai jeden Jahres einreichen .
Geltungsdauer: 5 Jahre (Die öffentliche Bestellung wird auf maximal fünf Jahre befristet. Sie können eine Wiederbestellung beantragen.)
Bearbeitungsdauer
6 Monate
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt und an Auflagen gebunden werden. Auflagen können Ihnen auch nachträglich erteilt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt am 27.02.2025
Stichwörter
Vereidigung, Öffentliche Bekanntmachung, Sachverständige, Änderung oder Erweiterung, Sachgebiet, Land- und Forstwirtschaft