Die Änderung/Erweiterung des Sachgebietes bei der öffentlichen Bestellung/Vereidigung Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft beantragen.
Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen. Wenn keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet vorliegen bzw. in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen keine Angaben zur Anzahl der vorzulegenden Gutachten gemacht werden, sind mindestens zwei eigene Gutachten neueren Datums (nicht älter als drei Jahre) in jeweils dreifacher Ausfertigung mit unterschiedlichen Bewertungsproblemen aus dem Sachgebiet beizufügen
Ansprechpartner
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Internet
Stichwörter
LLG
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der fachlichen Qualifikation
- Gutachten nach den Vorgaben in der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen (abstrakter Bedarf)
- Sie verfügen über ausreichende Lebens und Berufserfahrung
- Es bestehen keine Bedenken gegen Ihre persönliche Eignung
- Sie weisen erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nach
- Sie verfügen überr die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellte Sachverständige erforderlichen Einrichtungen und Arbeitsmittel
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Sie bieten die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger
- Sie weisen nach, dass Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
- Sie verfügen über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets
Wenn Sie in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, gelten zudem folgende Voraussetzungen:
- Sie weisen nach, dass Sie ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, unparteiisch und vorrangig vor anderen Tätigkeiten erbringen können,
- Sie bei ihrer Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen, auch nicht Ihrer Arbeitgeber, unterliegen, ihre Gutachten selbst unterschreiben und mit dem Ihnen verliehenen Rundstempel versehen können und
Sie durch den Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freigestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag auf Änderung oder Erweiterung gestellt haben, prüft die zuständige Behörde, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, wird die öffentliche Bestellung oder Vereidigung erweitert oder geändert.
- Der Antrag wird gegebenenfalls vor der Entscheidung mit dem Fachgremium beraten. Bei Anträgen auf Erweiterung für die Sachgebiete der Bewertung und Entschädigung in landwirtschaftlichen Betrieben, Gartenbaubetrieben, Forstbetrieben und Fischereibetrieben findet in der Regel vor der Entscheidung ein Fachgespräch mit Mitgliedern des Fachgremiums statt.
- Richtet sich der Antrag auf Erweiterung der öffentlichen Bestellung auf eine andere Sachgebietssparte als bisher, so wird wie bei einer ersten Bestellung verfahren.
Fristen
Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens drei Monate vor Ablauf der Bestellung schriftlich bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu stellen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt