Die Ausnahmegenehmigung für die Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten beantragen
Wenn Sie tote Equiden (z.B. Pferde, Esel, Maultiere) abholen und kremieren lassen möchten, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie haben die Beseitigungspflicht auf private Unternehmen übertragen. Die Tierkörper toter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide) sind vom Tierhalter diesen Unternehmen zu überlassen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einer zugelassenen Verbrennungsanlage (z. B. Tierkrematorium) zu stellen. Eine Vorab-Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der grundsätzlichen Beseitigungspflicht, d.h. vor Eintritt des Tiertodes, ist nicht möglich. Ebenso ist die Abholung eines toten Equiden aus einem Chemischen Veterinär- und Untersuchungsamt (CVUA) zur Kremierung aus seuchenhygienischen Gründen ausgeschlossen.
Werden Equiden nicht unverzüglich zur Verbrennung abgeholt, sind sie in einem Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1 oder 2, in der tierärztlichen Praxis oder in der tierärztlichen Bildungsstätte so aufzubewahren, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind sowie Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Veterinärwesen
Beschreibung
Das Sachgebiet Veterinärwesen hat vielfältige Aufgaben zum Schutz von Tier und Mensch. Zum Veterinärwesen gehört die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und damit auch der Schutz von Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Zoonosen, die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzes in gewerblichen und privaten Tierhaltungen, die Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten, sowie die Überwachung tierarzneimittelrechtlicher Vorgaben.
Adresse
Hausanschrift
Sperlingsberg
Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Equidenpass
- tierärztliche Bescheinigung
Voraussetzungen
- Es dürfen keine seuchenhygienischen Gründe vorliegen, die eine Abholung des Equiden ausschließen.
- Vorliegen eines Equidenpasses
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag aus Genehmigung einer Ausnahme von der Beseitigungspflicht bei der zuständigen Stelle ein
- Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle Ihnen die Ausnahmegenehmigung
Fristen
Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung unverzüglich nach dem Tod des Equiden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
Verbrennungsanlage, Tierische Nebenprodukte, Equiden, Verbrennung, Beseitigungspflicht, Abholung und Kremierung