Anerkennung von Kursen Überprüfung

    Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

    Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz veranstalten wollen, um den Teilnehmenden im Kurs das erforderliche theoretische Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, müssen Sie die Durchführung vorab beantragen.

    Beschreibung

    Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung benötigen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs . 

    Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln. 

    Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob 

    • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, 

    • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

      Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt. 

    Zuständigkeit

    Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz 

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
      Linie:
      • Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 52162401

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag 
      • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und / oder Module 
      • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)

      • Angaben zum Kursveranstalter 

      • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort 

      • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung 
         

    • Lehrplan 
      • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten und der Anzahl der Unterrichtseinheiten 
      • Angaben zu Demonstrationen und Praktika  

      • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag 
         

    • Lehrinhalte 
      • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),  

      • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktika) 
         

    • Lehrkräfte 
      • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z.B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien) 

    • Lehrmaterial 
      • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten  

      • Kursmaterialien,  

      • Vortragsskripte 

      • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien 

      • Sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer benötigt werden 

    • Ausstattung der Kursstätte 
      • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume 

      • Anzahl der Plätze 

      • Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlenquellen / Röntgengeräte 

    • Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl 
    • Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle 
      • Angaben zur Leistungsüberprüfung 

      • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen 

      • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung  

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein 

    Schriftform erforderlich: Ja 

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja 

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

    Voraussetzungen

    Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 51 StrlSchV

    Rechtsbehelf

    Wenn die Behörde die Anerkennung nicht erteilt oder Sie gegen die Anerkennung vorgehen wollen, können Sie Klage erheben. 

    Verfahrensablauf

    • Sie senden die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch an die zuständige Behörde. 
    • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind. 
    • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird er anerkannt.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 

    Fristen

    Der Antrag ist vor Durchführung des Strahlenschutzkurses zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 100.00 EUR bis 2000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 12.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Stichwörter

    Kursanerkennung, Schulung, Kurs, Genehmigung, Strahlenschutz, Fachkundeerwerb, Kurs Teilnahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de