Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen
Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz veranstalten wollen, um den Teilnehmenden im Kurs das erforderliche theoretische Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, müssen Sie die Durchführung vorab beantragen.
Beschreibung
Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung benötigen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs .
Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln.
Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob
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Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
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Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.
Zuständigkeit
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Parkplatz:
Gebühren: nein
Betriebshof Freiimfelder Straße
Straßenbahn: 10
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und / oder Module
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Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
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Angaben zum Kursveranstalter
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Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
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Angaben zur verantwortlichen Kursleitung
- Lehrplan
- Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
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Angaben zu Demonstrationen und Praktika
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Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag
- Lehrinhalte
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Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
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Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktika)
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- Lehrkräfte
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Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z.B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)
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- Lehrmaterial
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Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
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Kursmaterialien,
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Vortragsskripte
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Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
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Sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer benötigt werden
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- Ausstattung der Kursstätte
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Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
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Anzahl der Plätze
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Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlenquellen / Röntgengeräte
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- Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl
- Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
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Angaben zur Leistungsüberprüfung
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Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
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Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung
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Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.
Rechtsgrundlage(n)
§ 51 StrlSchV
Rechtsbehelf
Wenn die Behörde die Anerkennung nicht erteilt oder Sie gegen die Anerkennung vorgehen wollen, können Sie Klage erheben.
Verfahrensablauf
- Sie senden die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch an die zuständige Behörde.
- Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
- Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird er anerkannt.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
Fristen
Der Antrag ist vor Durchführung des Strahlenschutzkurses zu stellen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen
Kosten
Gebühr ab 100.0 EUR bis 2000.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt  am 12.09.2024
Stichwörter
Schulung, Strahlenschutz, Kursanerkennung, Fachkundeerwerb, Genehmigung, Kurs, Kurs Teilnahme