Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Überprüfung

    Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

    Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Röntgeneinrichtungen) müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. 

    Zuständigkeit

    Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 

    Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz 

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
      Linie:
      • Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 52162401

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung 

    • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis) 

    • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen). 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja 

    Schriftform erforderlich: Ja 

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben. 

    • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können. 

    • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn die Behörde die Fachkunde nicht bzw. nicht antragsgemäß erteilt wird, können Sie Klage erheben. 

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde. 

    • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen. 

    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu. 

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr 70.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 12.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Stichwörter

    Fachkunde, Technik, Radioaktiv, Strahlenschutz, Röntgen, Röntgengerät, Radioaktive Strahlung, Fachkundebescheinigung, Bescheinigung, radioaktive Stoffe, Röntgenschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de