Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden, in Verlust geraten oder entwendet wurden, müssen Sie die Ersatzausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden (z.B. Verschmutzung, Wasserschäden), in Verlust geraten oder entwendet wurden, ist kostenpflichtiger Ersatz erforderlich.
Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung von Ihnen als Unternehmer über die Umstände des Verlustes erforderlich.
Bei Diebstahl ist eine Kopie der Diebstahlanzeige vorzulegen.
Eine Ersatzausstellung der Urkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz ist in den meisten Fällen zeitnah möglich.
Ansprechpartner
Für Rohrberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Entsprechende Nachweise über den Verlust bzw. Diebstahl sind vorzulegen:
- bei Verlust: Verlusterklärung des Unternehmers
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
Voraussetzungen
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung
- Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:
1.3 Ersatzausstellung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie
Gebühr: EUR 40 - 100
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt