Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausstellung Ersatz

    Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden, in Verlust geraten oder entwendet wurden, müssen Sie die Ersatzausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden (z.B. Verschmutzung, Wasserschäden), in Verlust geraten oder entwendet wurden, ist kostenpflichtiger Ersatz erforderlich. 

    Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung von Ihnen als Unternehmer über die Umstände des Verlustes erforderlich.  

    Bei Diebstahl ist eine Kopie der Diebstahlanzeige vorzulegen.  

    Eine Ersatzausstellung der Urkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz ist in den meisten Fällen zeitnah möglich. 

    Ansprechpartner

    Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Entsprechende Nachweise über den Verlust bzw. Diebstahl sind vorzulegen: 

    • bei Verlust: Verlusterklärung des Unternehmers
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige 

    Voraussetzungen

    Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sein. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung  
    • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus 

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.3 Ersatzausstellung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie        

    Gebühr: EUR 40 - 100

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English