Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben

    Sie können die Festsetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes aufheben lassen.

    Beschreibung

    Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

    Die Aufhebung der Festsetzung für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste erfolgt nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung für Sie nicht zumutbar ist. 

    Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkte genügt auch die Anzeige, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.

    Ansprechpartner

    Für Gutenborn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Machen Sie in Ihrem formlosen Antrag die folgenden Angaben:

    • Angaben zur veranstaltenden Person
    • Bezeichnung der Veranstaltung
    • Anschrift der Veranstaltung
    • Begründung der Aufhebung

    Voraussetzungen

    • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
    • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
      • Messe
      • Ausstellung
      • Großmarkt
      • Wochenmarkt
      • Spezialmarkt
      • Jahrmarkt
    • Die Festsetzung eines Wochen- oder Jahrmarktes oder eines Volksfestes können Sie nur aufheben lassen, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen Antrag auf Aufhebung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.


    Soweit eingerichtet, können Sie alternativ die Aufhebung der Festsetzung online beantragen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
    • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.

    Fristen

    Beantragen Sie die Aufhebung der Veranstaltung rechtzeitig, bevor diese stattfinden würde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. Die Kosten für die Aufhebung betragen 20 % der Kosten für die Festsetzung. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg am 04.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)