• Hohe Börde (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Versicherungspflicht Befreiung aufgrund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnises

Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.

Beschreibung

Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.

Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.

Zum Beispiel:

  • die Familienversicherung über den/die Ehepartner/in oder die Eltern
  • Minijob als Nebenjob: die Krankenversicherung läuft über die hauptberufliche Tätigkeit
  • Minijob bei Arbeitslosengeld II-Empfängern: die Agentur für Arbeit übernimmt ggf. die Krankenversicherung

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Voraussetzungen

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert. 

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Ihr Arbeitgeber meldet Sie nach Klärung der versicherungsrechtlichen Tatbestände an.
  • Rückfragen beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

Weitere Informationen

Weiterführende Angaben erhalten Sie bei

  • Ihrer Krankenkasse

oder

  • der Minijobzentrale 

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.07.2020

Version

Technisch erstellt am 02.08.2024

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

400 Euro Job, Minijob, Versicherungspflicht, geringfügige Beschäftigung, 450 Euro Job

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020