Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.
Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.
Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
beantragen.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Veterinärwesen
Beschreibung
Das Sachgebiet Veterinärwesen hat vielfältige Aufgaben zum Schutz von Tier und Mensch. Zum Veterinärwesen gehört die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und damit auch der Schutz von Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Zoonosen, die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzes in gewerblichen und privaten Tierhaltungen, die Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten, sowie die Überwachung tierarzneimittelrechtlicher Vorgaben.
Adresse
Hausanschrift
Sperlingsberg
Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Jäger, Probenentnahme, Krankheitserreger, Lebensmittelsicherheit, Trichinenprobe, Entnahme von Proben, Dachs, Amtliche Fleischuntersuchung, Wildschwein, Jägerin, Verbraucherschutz, Erlaubnis, Übertragung, Untersuchung auf Trichinen, Trichinen