Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit

    Aufgaben:

    Wir sind verantwortlich für den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere in unserer Stadt. Unsere Hauptaufgaben und Zuständigkeiten sind:

    • Tierschutzkontrollen: Wir überprüfen regelmäßig Tierhaltungen, darunter Haustiere und Nutztiere, um sicherzustellen, dass sie artgerecht und gut behandelt werden.
    • Bekämpfung von Tierseuchen: Wir kontrollieren Tierhaltungen, um den Ausbruch und die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Dies schützt nicht nur die Tiere, sondern auch die Wirtschaft.
    • Überwachung von Tiertransporten: Wir stellen sicher, dass Tiere beim Transport richtig behandelt werden und keine unnötigen Leiden ertragen müssen.
    • Überwachung von Tierversuchen: Wir kontrollieren Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Tiere so wenig wie möglich leiden.
    • Überwachung tierischer Arzneimittel: Wir prüfen die Lagerung und Anwendung von Tierarzneimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren, um sicherzustellen, dass diese korrekt und sicher verwendet werden.
    • Beratung und Information: Wir bieten Bürgern und Tierhaltern Beratung zu Tierschutz und Tiergesundheit. Wir informieren über richtige Tierhaltung, Tierpflege und rechtliche Vorschriften.
    • Durchsetzung von Maßnahmen: Bei Verstößen gegen Tierschutzvorschriften leiten wir Bußgeldverfahren ein oder geben den Tierhaltern Auflagen, um Missstände zu beseitigen.

    Wir sind dafür da, die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel in unserer Stadt zu gewährleisten. Unsere Hauptaufgaben und Zuständigkeiten sind:

    • Kontrolle von Lebensmittelbetrieben: Wir überprüfen regelmäßig Restaurants, Imbisse, Supermärkte und andere Lebensmittelbetriebe. Dabei achten wir darauf, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden und die Lebensmittel sicher sind.
    • Probenentnahme: Wir nehmen Proben von verschiedenen Lebensmitteln und lassen sie in Laboren testen. So können wir sicherstellen, dass die Lebensmittel keine schädlichen Stoffe enthalten.
    • Überwachung des Lebensmitteltransports: Wir kontrollieren, ob Lebensmittel beim Transport richtig gekühlt und sicher gelagert werden, damit sie frisch und unbedenklich bleiben.
    • Kontrolle bei der Herstellung: Wir prüfen Betriebe, die Lebensmittel herstellen, um sicherzustellen, dass die Produktionsprozesse hygienisch und sicher sind.
    • Beratung und Information: Wir informieren und beraten Bürger und Unternehmen über Hygienevorschriften und sichere Lebensmittelverarbeitung. Wir helfen auch bei Fragen und Problemen rund um Lebensmittel.
    • Durchsetzung von Maßnahmen: Wenn wir Mängel feststellen, sorgen wir dafür, dass diese behoben werden. Bei Verstößen gegen die Vorschriften verhängen wir Bußgelder und geben Auflagen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

    Leitung: Frank Lange

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Lebensmittelüberwachung

    Team Pflanzliche Lebensmittel/ Kosmetika/ Bedarfsgegenstände/ Futtermittelüberwachung

    Team Tierseuchenbekämpfung/ Tierschutz/ Tierarzneimittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzerstraße 12

    06132 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: nach Vereinbarung Mi: nach Vereinbarung Do: nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2213610

    Fax: +49 345 2213612

    E-Mail: veterinaeramt@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jäger, Probenentnahme, Krankheitserreger, Lebensmittelsicherheit, Trichinenprobe, Entnahme von Proben, Dachs, Amtliche Fleischuntersuchung, Wildschwein, Jägerin, Verbraucherschutz, Erlaubnis, Übertragung, Untersuchung auf Trichinen, Trichinen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)