Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
-
sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
-
sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
-
sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Für Bülstringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
-
Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
-
die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
-
die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
-
die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB am 15.12.2017
Stichwörter
Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldangelegenheiten, Sozialhilfe, Wohnung, Wohngeldbetrag, Wohngeldminderung, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Eigenheim