Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

    Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

    Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen, müssen Sie das der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

    Beschreibung

    Sie müssen als Trägerin oder Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung melden. Eine Kindertageseinrichtung ist zum Beispiel

    • eine Kindertagesstätte,
    • eine Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen.

    Folgende Ereignisse zählen als Personalveränderungen:

    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
    • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Trägerin oder eines Trägers einer Kindertageseinrichtung
    • nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
    • bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
    • Anstellungen mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde

    Die Meldung gilt grundsätzlich für alle Personen, die mit oder am Kind arbeiten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Prävention, Beratung und Aufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2300

    Fax: +49 3491 806-2290

    E-Mail: jugendamt@landkreis-wittenberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Webservice, Landkreis Wittenberg)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Sie haben als Trägerin oder Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Fristen

    Meldepflicht:

    Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) am 11.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personalmeldung KITA, Erzieherinnen, Kindertagesstätte, Erzieher, Kindertageseinrichtung, Meldung Erziehungspersonal, GBS, Personaländerung KITA, Ganztägige Betreuung an Schulen, Ganztagsbetreuung an Schulen, KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)