Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen, müssen Sie das der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Beschreibung
Sie müssen als Trägerin oder Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung melden. Eine Kindertageseinrichtung ist zum Beispiel
- eine Kindertagesstätte,
- eine Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen.
Folgende Ereignisse zählen als Personalveränderungen:
- Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
- Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
- Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Trägerin oder eines Trägers einer Kindertageseinrichtung
- nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
- bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
- Anstellungen mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde
Die Meldung gilt grundsätzlich für alle Personen, die mit oder am Kind arbeiten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Prävention, Beratung und Aufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Sie haben als Trägerin oder Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Fristen
Meldepflicht:
Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) am 11.06.2024
Stichwörter
Personalmeldung KITA, Erzieherinnen, Kindertagesstätte, Erzieher, Kindertageseinrichtung, Meldung Erziehungspersonal, GBS, Personaländerung KITA, Ganztägige Betreuung an Schulen, Ganztagsbetreuung an Schulen, KITA