Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

    Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

    Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen, müssen Sie das der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

    Beschreibung

    Sie müssen als Trägerin oder Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung melden. Eine Kindertageseinrichtung ist zum Beispiel

    • eine Kindertagesstätte,
    • eine Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen.

    Folgende Ereignisse zählen als Personalveränderungen:

    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
    • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Trägerin oder eines Trägers einer Kindertageseinrichtung
    • nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
    • bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
    • Anstellungen mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde

    Die Meldung gilt grundsätzlich für alle Personen, die mit oder am Kind arbeiten.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Kindertagesbetreuung / Jugendarbeit / Jugendschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postfachadresse

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    901

    Bus: Tangermünder Tor


    902

    Bus: Tangermünder Tor


    904

    Bus: Tangermünder Tor


    907

    Bus: Tangermünder Tor

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2012 (von: Edgar Kraul)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Sie haben als Trägerin oder Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Fristen

    Meldepflicht:

    Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) am 11.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erzieher, Kindertagesstätte, KITA, Ganztägige Betreuung an Schulen, Meldung Erziehungspersonal, Erzieherinnen, Personaländerung KITA, Ganztagsbetreuung an Schulen, GBS, Kindertageseinrichtung, Personalmeldung KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)