Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

    Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

    Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.

    Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.

    Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtliche Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Nordharz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

    • ausgefüllter Zulassungsantrag
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
    • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
      • wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
    • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
      • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
    • ausländische Zulassungsbescheinigung
    • ausländisches Kennzeichen
      • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.

    Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

    • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

    Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

    • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

    Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

    • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    • Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
    • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
    • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
    • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Antrag auf Zulassung, Drittstaat, Zulassung nach Fahrzeugimport, Neufahrzeug zulassen, EG-Typgenehmigung, Fahrzeugzulassung, Kfz zulassen, Antrag auf Neuzulassung, Auto Zulassen, Erstzulassung, Neuwagen zulassen, Fahrzeug, Kraftfahrzeug zulassen, Fahrzeug zulassen, Pkw zulassen, Zulassungserteilung, Zulassung, Neufahrzeug, Ausland, Typgenehmigung, Zulassung beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de