Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Beschreibung
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Zuständigkeit
Zuständig ist das Jugendamt vor Ort.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Jugendamt - Soziale Dienste
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postfachadresse
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen am 02.05.2023
Stichwörter
Jugendamt, Zuschüsse, Pflegekinder, Einmalige Beihilfe