Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Beschreibung
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Zuständigkeit
Zuständig ist das Jugendamt vor Ort.
Ansprechpartner
Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Besondere Soziale Dienste > Fachbereich Bildung > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Jana Koßmann
Adoptionsvermittlung
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.
Pflegekinderwesen
Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor.
Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2215888
Fax: +49 345 2215910
Telefon Festnetz: +49 345 2215963
Telefon mobil: +49 151 54469552
E-Mail: pflegekinder@halle.de
Kontaktperson
Frau Felice Teschmer (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer)
Frau Lydia Brode (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen am 02.05.2023
Stichwörter
Zuschüsse, Einmalige Beihilfe, Pflegekinder, Jugendamt