Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Unstruttal (Kreis Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 01.07.2024
Stichwörter
F-Plan, Infrastrukturvorhaben, Bauprojekt, Flächennutzungsplan, FNP, Bauleitplan, Bauvorhaben, Bauleitplanung, Baugenehmigung, Großbauprojekt, Bauplanung, Infrastruktur