Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung SGB II

    Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen

    Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.

    Beschreibung

    Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,

    • Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
    • Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
    • Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
    • die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.

    Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen.

    Das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.

    Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.

    Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.

    Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.

    Das Jobcenter informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.

    Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Jobcenter.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2024 (von: Intern, System)

    Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Geusaer Straße 81E

    06217 Merseburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Agentur für Arbeit / Hochschule

    Bus: A

    Bus: 721

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1354

    06203 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin) Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 244-0(Kundencenter)

    Telefon Festnetz: 03461 244-103(Antragshotline)

    Telefon Festnetz: 03461 244-105(Servicehotline - arabische und englische Sprache)

    Telefon Festnetz: 03461 244-106(Servicehotline - ukrainische und russische Sprache)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024 (von: Stroisch, Thomas)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Stroisch, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis - Geschäftsstelle Querfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roßplatz 3

    06268 Querfurt

    Parkplatz: Parkplatz am Ärztehaus
    Gebühren: ja

    Roßplatz / Grundschule

    Bus: A

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1354

    06203 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin) Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024 (von: Stroisch, Thomas)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Stroisch, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärungsbogen Förderung

    Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein. Entscheidend ist, ein Beratungsgespräch zur Leistung. Spätere Förderungen können auch auf anderen Wegen veranlasst werden.

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
    • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
    • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat

    Verfahrensablauf

    Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.

    • Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
    • In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
    • Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
    • Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter auf.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 12 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    AVGS, Vermittlung, Wiedereinstieg, Wiedereingliederungsmaßnahme, arbeitslos, Grundsicherung, Berufseinstieg, Maßnahme, Aktivierung, Beschäftigungsaufnahme, Vermittlungshemmnis, Eingliederungsmaßnahme, arbeitsuchend, Eingliederung, Arbeitslosigkeit, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)