Geräte-Altbatterien bei Rücknahmestellen abgeben

    Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos im Einzelhandel oder bei freiwilligen Rücknahmestellen zurückgeben.

    Beschreibung

    Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

    Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.

    Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).

    Voraussetzungen

    Sie können dem Vertreiber die Geräte-Altbatterien, die er als Neubatterien sowohl ständig als auch nur zeitweise im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf haushaltsübliche Mengen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bieten die Entsorgung der Geräte-Altbatterien auch über Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile an.

    Weitere Informationen

    Die Hersteller von Gerätebatterien werden mit der Einrichtung von Batterierücknahmesystemen ihrer Produktverantwortung gerecht und sorgen für die Sammlung, Verwertung oder umweltgerechte Beseitigung der Geräte-Altbatterien. Ein Verzeichnis der derzeit genehmigten Rücknahmesysteme findet sich auf den Seiten der "stiftung elektro-altgeräte register (ear)"

    Die Rücknahmesysteme bedienen sich in der Regel Drittbeauftragter, das heißt Logistik- oder Entsorgungsunternehmen, die für sie Batterien zurücknehmen und die Verwertungspflichten erfüllen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schadstoffe, Sondermüll, Gefährliche Abfälle, Müll, Abfall, Sonderabfall, Schadstoffsammelstelle, Sonderabfälle, Schadstoffsammlung, gefährlicher Abfall, Wertstoff, Problemabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)